Grundsätze
Humanistische Partei Österreichs - HPÖ
Auszüge aus den Grundsatzerklärungen / Positionen

(Sie sind herzlich eingeladen, zu nachstehenden Erklärungen Ihre Meinung, Anmerkungen und Bemerkungen etc. abzugeben und an uns zu senden. Wir danken vorab für Ihre Beiträge. In weiterer Folge wird auf dieser Homepage ein Forum zur Diskussion relevanter Themen zur Verfügung gestellt werden. Unter info@hpoe.at stehen wir für Ihre Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.)

'Ressourcenorientierter Umgang mit Mensch und Natur vor dem Hintergrund eines humanistischen Weltbildes'
Zweck der Partei ist u. a. die Durchsetzung nachstehend beschriebener politischer, sozialer und wirtschaftlicher Belange in Gesetzgebung und Verwaltung mit den Mitteln, welche die Bundesverfassung und Landesverfassung und die Gesetze der Republik Österreich vorsehen, unter der Prämisse eines umfassend ressourcenorientierten Umganges mit Mensch und Natur vor dem Hintergrund eines humanistischen Weltbildes.

Grundsätzlich werden Anregungen dazu gegeben, dass alle Entscheidungen zu allen Themen nach Erarbeitung durch entsprechende Gremien, an denen jede Frau und jeder Mann mitarbeiten kann und soll, und die nach Vorlage durch den Parteirat einer breiten Diskussion und gegebenenfalls einer Volksabstimmung und / oder Volksbefragung unterworfen werden, zu einer demokratischen Mehrheitsentscheidung gelangen. Dieses Prinzip einer direkten Demokratie soll alle Bürgerinnen und Bürger eher in die Lage versetzen, aussichtsreich und befriedigend an der Fortentwicklung der eigenen und der nachfolgenden Generationen mitarbeiten und mitbestimmen zu können. Alle diesbezüglich getroffenen Entscheidungen, die dem Prinzip der Freiheit des Menschen verschrieben sind, müssen grundsätzlich mit den satzungsmäßig festgelegten, ressourcenorientierten und menschenachtenden Grundsätzen der hpoe übereinstimmen.

Bedingungsloses Grundeinkommen
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein unbedingtes Recht auf Leben und Tätigkeiten und Teilhabe. Eine solidarische Verteilung der Tätigkeiten und die Zusicherung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürgerinnen und Bürger haben deshalb absoluten Vorrang und es wird damit sowohl die Existenz der Menschen wie auch ihre Identität sichergestellt.

Wirtschaft
Arbeit und Familie sind - bei einer entsprechenden Umverteilung der Mittel - automatisch verbunden mit höherer Lebensqualität für Eltern und Kinder. Dadurch wird ein gesunder und allen Beteiligten letztlich dienstbarer volkswirtschaftlicher Gesamtzustand hergestellt. Es sind selbstverständlich alle infrastrukturellen Belange im Sinne einer ressourcenorientierten Ausrichtung und auf die dadurch neu entstehenden Lebensqualitäten hin abzustimmen.

Förderungen werden nach Bedarf in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen (Soziales, Bildung, Kunst, Kultur, Sport, Wirtschaft etc.) in einer, den Grundintentionen der hpoe verschriebenen Weise, definiert und zu vergeben sein, wobei anzumerken ist, dass grundsätzlich erheblich weniger Förderungen notwendig sein werden, wenn die Programme der hpoe umgesetzt sind.

Gesellschaft
Die hpoe fordert eine sofortige Gleichberechtigung der Geschlechter in allen relevanten Bereichen (Leben, Arbeit, Gesellschaft etc.)

In den Themengebieten 'Gleichberechtigung der Geschlechter', Familie, Kinder, Erziehung, Jugend, Minderheiten etc. fühlt sich die hpoe in besonderer Weise einem humanistischen Weltbild verpflichtet. Es kann also z. B. keine Unterschiede in der Bewertung der Arbeit und der Leistungen von Frauen und Männern, lediglich auf Grund des Geschlechtsunterschiedes geben. Die unbedingte Gleichbehandlung in allen Belangen ist also eine Selbstverständlichkeit per se. Es sind diesbezüglich auch die Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern etc. so zu regeln, dass ein entwicklungsgemäß angepasster und ein die Menschenwürde achtender Umgang miteinander möglich ist.

Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Beschäftigung mit den Sorgen und Problemen bzw. Anliegen von AusländerInnen, Flüchtlingen, MigrantInnen etc. und die Suche nach menschenwürdigen Lösungen für die diesbezüglichen Problematiken auf nationaler und auch internationaler Ebene.

Es sind natürlich auch alle Maßnahmen durchzusetzen, die behinderten und anderweitig benachteiligten Mitbürgern die bestmögliche Lebensentfaltung gewährleisten und es sind gleichfalls, von den selbstbestimmt lebenden Behinderten respektive anderweitig benachteiligten Menschen entsprechende Leistungen zu erbringen, die insgesamt ein menschenwürdiges gemeinsames Leben und Erleben von beeinträchtigen und sogenannten unbeeinträchtigen Menschen ermöglichen.

Jede Frau und jeder Mann kann, solange dies möglich und gewünscht ist, arbeiten und/oder grundeinkommensgesichert produktiv für die Gesellschaft tätig sein. Die Gesellschaft nimmt eine ‚Alimentationspflicht' im Sinne von existentieller physischer und psychischer Sicherheit und Geborgenheit vor allem auch im Krankheits- und/oder Pflegefall für alte und junge Mitmenschen wahr.
Es ist weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen, die andere Formen der Lebensführung wie z. B. Homosexualität etc. bevorzugen, dies in unbeschränkter und sinnvoller Weise leben können müssen. Selbstverständlich muss hier aber umgekehrt auch die Anerkennung der gewachsenen heterosexuellen Strukturen mit all ihren Dynamiken gewährleistet sein.

Des weiteren hat die Gesellschaft die Aufgabe, durch geeignete Maßnahmen allen anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich eine würdige Möglichkeit der Religionsausübung sicher zu stellen und es sind selbstverständlich von allen Religionsgemeinschaften wechselseitig tolerante und achtende Umgänge einzufordern.

Soziale, gesundheitspolitische und bildungspolitische Belange, Wohnen, Pensionen, Arbeit und Freizeit sowie Kunst, Kultur und Sport werden durch die Modelle des Grundeinkommens und durch Umverteilungen optimal eingebunden. Die Bereiche Bildung, Schule, Lehre, Forschung etc. müssen ebenso wertvolle, wie sinnerfüllende Komponenten des gemeinsamen Leben und Erlebens aller Mitbürgerinnen und Mitbürger sein. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese Bereiche gleichsam gut dotiert und mit qualifizierten Kräften ausgestattet einen wesentlichen Stellenwert in der Gesellschaft genießen und freudvoll konsumiert und erlebt werden können.

Kunst und Kultur nehmen in der sozialen Entwicklung der Menschen eine zentrale Position ein. Sport schafft für die Menschen gute Erlebnis- und auch Erholungswerte. Aktiv betrieben oder auch passiv konsumiert sind sie eine fruchtbare Quelle der Selbsterfüllung, der sinngebenden und schaffenden Beschäftigung mit Umwelt und Mitmenschen. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass diese Bereiche für alle Menschen zur Verfügung stehen und neben den sozialen, gesundheitspolitischen und bildungspolitischen Belangen einen wichtigen Stellenwert einnehmen und entsprechend finanziert und gesichert werden müssen.

Im Umgang mit dem Phänomen Rauschmitteln wird eine Entkriminalisierung der betroffenen Personen vorgeschlagen. Keinesfalls sollten Drogenkonsumenten bzw. Drogenopfer zusätzlich noch der gesellschaftlichen Ächtung durch strafrechtliche Maßnahmen ausgesetzt werden, sondern es sollte umfassende Hilfe im Umgang mit Drogen, Sucht etc. angeboten werden. Verschiedene medizinisch relevante Einsatzmöglichkeiten müssen geprüft werden, und die eventuelle Freigabe sogenannter leichter Drogen sollte vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse diskutiert werden. Die Verbreitung und der Handel mit allen, als illegal deklarierten Drogen muss hingegen im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebungen geahndet und möglichst wirksam und nachhaltig verfolgt und unterbunden werden.

Sicherheit, Menschenrechte, Europäische Gemeinschaft
Territoriale Sicherheitsbedürfnisse werden von einer entsprechend erweiterten Polizei wahrgenommen. Anstatt des Präsenzdienstes wird den jungen Menschen die Möglichkeit geboten, eine Art Sozialdienst zu leisten (freiwillig – Frauen und Männer) der 3 - 18 Monate dauern kann und wesentliche soziale Bedürfnisse unterstützen kann und gleichzeitig auch als Ausbildung gelten kann und der entsprechend entlohnt/belohnt wird. Die hpoe geht davon aus, dass in einem nunmehr befriedeten Europa europäische Sicherheitsstandards wesentlich greifen und daher eine Beteiligung an einer friedenssichernden Einheit – abgekoppelt von überalterten und somit nicht mehr zutreffenden Systemen – möglich sein sollte. Keineswegs aber kann davon ausgegangen werden, dass ein Bundesheer in der derzeitigen Form, in einem zudem noch äußerst unwahrscheinlichen Kriegsfall, irgendwelche Schutzfunktionen übernehmen könnte oder sollte. Hier sind aufgrund der diesbezüglichen Dynamiken in Europa und wegen der Globalisierung andere Vorgaben wirksam.

In diesem Zusammenhang wird auch festgehalten, dass die Einhaltung der Menschenrechte, wie sie von den internationalen Verbänden gefordert wird, unabdingbarer Bestandteil einer entsprechenden nationalstaatlichen Verfassung sein muss und dass diese darüber hinaus selbstverständlich zu achten und deren Einhaltung in allen Belangen zu gewährleisten ist.

Ebenso ist festzuhalten, dass in allen Belangen der Rechtssprechung, von der Gesetzgebung bis hin zum Strafvollzug auf die Menschenwürde und auf alle diesbezüglichen nationalen und internationalen Konventionen zu achten ist. Die hpoe tritt für intensive Resozialisierungsprogramme für straffällig gewordene Mitbürger ein. Ebenso müssen bestens geschulte Fachkräfte die vom Strafvollzug Betroffenen begleiten und es müssen menschenwürdige und perspektivenöffnende Maßnahmen, die einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft dienlich sind, wesentlich wichtig sein.

Die europäische Gemeinschaft hat als Organisation den gemeinsamen Interessen der Nationalstaaten resp. Mitgliedsstaaten über deren Staatsgrenzen hinaus, also auch in einem globalen Zusammenhang, dienlich zu sein und im Sinne einer schlichtenden, verbindenden und regelnden Organisation alle relevanten Interessen der Mitgliedsstaaten aufzunehmen, zu beraten und der Gemeinschaft zu nützlichen und hilfreichen Beschlüssen und deren Umsetzungen zu verhelfen. Hiezu sind von den Mitgliedstaaten entsprechende Beiträge, die diese Vorgehensweise ermöglichen, zur Verfügung zu stellen und es sind die entsprechenden demokratischen Vorgaben einzuhalten, wobei vor allem auf die Verhältnismäßigkeit der unterschiedlichen Gewichtungen und Größen und Mächte der einzelnen Mitgliedstaaten besonders Rücksicht zu nehmen ist, um vor allem kleinere und schwächere Mitgliedsstaaten zu schützen.

Klagenfurt, am 21. Dezember 2005

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